Unfallregulierung

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt und unsicher, wie Sie sich richtig verhalten und die Abwicklung regeln?

Ein geschädigter Unfallbeteiligter hat bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht, sofort einen Rechtsanwalt seines Vertrauens mit der Unfallregulierung zu beauftragen. Die Kosten hierfür hat vollständig der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zu tragen.

Seit über 20 Jahren bearbeiten wir Unfälle mit dem Schwerpunkt Verkehrsunfälle mit Sach- und/oder Personenschaden. Wir übernehmen für Sie kompetent und zuverlässig die Regulierung gegenüber sämtlichen Beteiligten, den Versicherungen und der Autowerkstatt. Dabei überwachen wir den Zahlungseingang und setzen Ihre berechtigten Forderungen im Zweifel auch gerichtlich durch.

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts durch den Geschädigten ist dabei auch aus Gründen der „Waffengleichheit“ sinnvoll und notwendig, da die Versicherungsunternehmen versierte Juristen beschäftigen und diese häufig versuchen, die berechtigten Schadensersatzansprüche des Geschädigten zu mindern.

Gerne informieren wir Sie unverbindlich über den Ablauf und die Kosten.

Kontakt:

Frau Baumgärtner
Tel. 0721/354809-12,
E-Mail: evi.baumgaertner@kkk-law.de

Herr Rechtsanwalt Dietmar Küster
Tel. 0721/354809-0
E-Mail: kuester@kkk-law.de