Barbara Maisch

Rechtsanwältin - Fachanwältin für Arbeitsrecht - Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Telefon: 0721-354809-0
Telefax: 0721-354809-10
E-Mail: maisch@kkk-law.de

Vita
  • Geb: 1967 in Mount Holly, N.J., USA
  • Studium in Tübingen und München
  • Referendariat am Landgericht Traunstein mit Stationen beim Landratsamt Landshut, beim Verwaltungsgericht Regensburg und bei einer Rechtsanwaltskanzlei in Santa Monica (Kalifornien)
  • Zugelassen als Rechtsanwältin seit 1996, seither in Anstellung tätig in der Kanzlei Martin & Küster. Seit 2010 angestellte Rechtsanwältin bei der Anwaltskanzlei Küster · Klas & Kollegen
  • Seit 2010 Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs Erbrecht
  • 2017 Zertifizierung Testamentsvollstreckerin (AGT)
Mitgliedschaften
  • Deutscher Anwaltsverein
  • Anwaltsverein Karlsruhe
Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht
  • Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor und nach Ausspruch einer Kündigung
  • Vertretung im Kündigungsschutzverfahren
  • Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Beratung und Vertretung in arbeitsgerichtlichen Prozessen in allen arbeitsrechtlichen Fragen wie Lohn, Abmahnung, Zeugnis, Urlaub, Vergütung etc.
  • Umfassende Beratung in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung
Erbrecht und Unternehmensnachfolge
  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, wie Testament und Erbvertrag mit steuerlicher Optimierung
  • Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen
  • Erbscheinsantrag und -verfahren
  • Pflichtteilsrecht
  • Internationales Erbrecht
  • Testamentsvollstreckung
Vertragsrecht national und international
Mietrecht und Immobilienrecht
  • Gewerberaummietrecht
  • Wohnraummietrecht
  • Pachtrecht
  • Immobilienkaufverträge
  • Maklerrecht